8. Veranstaltung in Königsbronn

 

Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 


 

Artikel 20 des Grundgesetzes sagt unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht zum Widerstand haben. Es richtet sich gegen Versuche, die verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes umzustürzen – „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Der Artikel wurde 1968 in unsere Verfassung aufgenommen. Seine Bedeutung wollen wir am Heimatort des Hitler-Attentäters Georg Elser behandeln. Artikel 20 Absatz 4 ist ein Appell an jede Einzelne, an jeden Einzelnen, so zu handeln, dass wir ihn niemals brauchen. Demokratie lebt vom Engagement: In diesem Sinne sind wir alle Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer. Was Bürgerinnen und Bürger motiviert, sich einzusetzen für die Werte unseres
Grundgesetzes – darüber wollen wir mit Ihnen diskutieren.
 


 

Mittwoch, 20. November 2019, 18:30 Uhr
Kulturhalle Hammerschmiede, Königsbronn
 


 

Beginn der Veranstaltung Grußwort Muhterem Aras
Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg
 

Musikalischer Beitrag
freywolf
 

Präsentation
Schülerinnen und Schüler des Ernst-Abbe-Gymnasiums Oberkochen
 

Impulsvortrag
Prof. Dr. Peter Steinbach, Wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand
 

Trailer zum Spielfilm
„Elser – Er hätte die Welt verändert“
 

Podiumsdiskussion mit Publikumsrunde

  • Prof. Dr. Peter Steinbach, Wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand
  • Léonie-Claire Breinersdorfer, Drehbuchautorin und Rechtsanwältin
  • Dr. Ines Mayer, Oberstudienrätin, 2. Vorsitzende des Vereins Gedenkstätten KZ Bisingen
  • Moderation: Sandra Müller, freie Hörfunkjournalistin

Musikalischer Beitrag
freywolf