4. Veranstaltung in Ravensburg

Artikel 4 des Grundgesetzes:
Die Freiheit des Glaubens ... und ... des religiösen ... Bekenntnisses sind unverletzlich.
Dienstag, 6. Februar 2018, 18:30 Uhr
Schwörsaal Ravensburg, Marienplatz 28, 88212 Ravensburg
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die freie Ausübung von Religion, aber auch die Freiheit, keine Religion auszuüben. „An kaum einem anderen Artikel zeigt sich die Leitlinie unserer Verfassung so deutlich: Das Grundgesetz ist auf Vielfalt und Toleranz angelegt“, so Muhterem Aras, die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg.
Die vierte Veranstaltung der von ihr ins Leben gerufenen Gesprächsreihe „WERTSACHEN – Was uns zusammenhält“ geht in Ravensburg einer Reihe spannender und zentraler Fragen nach. Auf dem von Ursula Nusser (SWR) moderierten Podium diskutieren der Präsident des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs Eberhard Stilz, die Schriftstellerin und bekennende Christin Anna Katharina Hahn („Das Kleid meiner Mutter“) sowie der Münsteraner Kirchenhistoriker Professor Dr. Hubert Wolf über die Rolle von Religion in unserer Gesellschaft, das Verhältnis von Staat und Kirche, aber auch über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Strömungen im religiösen Gewand.
Die Ravensburger Wertsachen-Veranstaltung wird abgerundet durch einen filmischen Beitrag von Studierenden der Hochschule der Medien sowie einem Auftritt der Kirchenkabaretts „Die Vorletzten“, hinter dem sich die beiden aktiven Pfarrer Peter Schaal-Ahlers (Ulmer Münster) und Søren Schwesig (Stadtdekan von Stuttgart) verbergen.
Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras
Filmbeitrag, Studierende der Hochschule der Medien, Stuttgart
Vortrag Eberhard Stilz, Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und Präsident der Stiftung Weltethos
Podiumsgespräch mit Publikumsrunde
- Eberhard Stilz
- Anna Katharina Hahn, Schriftstellerin
- Prof. Dr. Hubert Wolf, Kirchenhistoriker Universität Münster
- Moderation: Ursula Nusser (SWR)
Kabarettistischer Beitrag: „Die Vorletzten“