7. Veranstaltung in Stuttgart

 

Eingangsformel des Grundgesetzes

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten
deutschen Länder angenommen worden ist.
 

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten
durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
 


 

Wir haben Grund zu feiern: Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz und rief damit die Bundesrepublik Deutschland ins Leben.

Das Grundgesetz als Norm formt seither die politische Ordnung unserer Gesellschaft und formuliert einen Anspruch, dem die politische Realität entgegenstrebt. Das Grundgesetz als Text entfaltet darüber hinaus eine symbolische Kraft, die unsere Kultur und unser Selbstverständnis prägt. Die Grundrechte und die Werte, die im Grundgesetz beschrieben sind, ermöglichen den Wandel und die Entwicklung unserer Gesellschaft, bieten uns gleichzeitig Halt und Orientierung.

In Zeiten der Veränderung feiern wir am 23. Mai ein Schriftstück, das uns alle miteinander verbindet – zu Mitgliedern unserer vielfältigen Gesellschaft und zu Bürgerinnen und Bürger unserer freiheitlichen Demokratie.


 

Donnerstag, 23. Mai 2019, 18:30 Uhr
Haus des Landtags, 70173 Stuttgart
 


 

Musikalische Begrüßung
Susanne Heydenreich, Theater der Altstadt 
 

Grußwort Muhterem Aras
Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg
 

Musikalischer Beitrag
Susanne Heydenreich, Theater der Altstadt
 

Festvortrag Das Grundgesetz als Text
Prof. Dr. Sandra Richter, Direktorin des Deutschen Literaturarchivs Marbach
 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Man beachte den Konjunktiv
Ein satirischer Beitrag von Matthias Deutschmann