Ausschüsse
Ständiger Ausschuss
Der Ständige Ausschuss (StändA) wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Während der Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen sowie für Medienpolitik und Datenschutz.
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